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EuGH stärkt Käuferrechte im Dieselskandal

22.03.2023 10:42 Uhr | Lesezeit: 1 min
Der EuGH sprach ein Grundsatzurteil im Dieselskandal
© Foto: Alexandre Marchi/dpa/picture alliance

Wer sich über seinen Diesel mit manipulierter Abgastechnik ärgert (und noch mehr über den steinigen Klageweg), kann wohl aufatmen: Der EuGH hat jetzt in einem Grundsatzurteil die Voraussetzungen für Schadenersatzklagen vereinfacht.

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In Zukunft reicht es aus, wenn die Autobauer bei der Abgastechnik fahrlässig gehandelt haben und nicht mehr - wie früher - mit Betrugsabsicht, urteilen die Luxemburger Richter. Für Kläger bedeutet das prozessuale Erleichterungen, schließlich müssen sie dem jeweiligen Hersteller nicht mehr nachweisen, dass er sie vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat, sondern eben nur noch, dass er die erforderliche Sorgfalt nicht hat walten lassen.

Der zuständige Senat beim BGH will im Mai das EuGH-Urteil analysieren und den unteren Instanzen Leitlinien zur Umsetzung an die Hand geben. Viele „Diesel-Urteile“ sind bis dahin auf Eis gelegt. Allein beim BGH sind knapp 2.000 Schadenersatz-Verfahren anhängig.

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#Dieselskandal

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