In Zukunft reicht es aus, wenn die Autobauer bei der Abgastechnik fahrlässig gehandelt haben und nicht mehr - wie früher - mit Betrugsabsicht, urteilen die Luxemburger Richter. Für Kläger bedeutet das prozessuale Erleichterungen, schließlich müssen sie dem jeweiligen Hersteller nicht mehr nachweisen, dass er sie vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat, sondern eben nur noch, dass er die erforderliche Sorgfalt nicht hat walten lassen.
Der zuständige Senat beim BGH will im Mai das EuGH-Urteil analysieren und den unteren Instanzen Leitlinien zur Umsetzung an die Hand geben. Viele „Diesel-Urteile“ sind bis dahin auf Eis gelegt. Allein beim BGH sind knapp 2.000 Schadenersatz-Verfahren anhängig.