… Gerichte, die mit entsprechenden Klagen befasst sind, dürfen nicht davon ausgehen, dass Käufer allein durch die „umfassende Medienberichterstattung“ vom Dieselskandal noch im Jahr 2015 wussten. Der BGH urteilte weiterhin: Es sei in Ordnung, sich nur zeitweise einer Musterfeststellungsklage anzuschließen, um mehr Zeit für die eigene Klage zu haben.
Aktenzeichen VI ZR 1118/20