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Dieselskandal: Berichterstattung reicht nicht für Verjährungsbeginn

31.07.2021 09:58 Uhr | Lesezeit: 1 min
Der BGH urteilte klägerfreundlich im Dieselskandal
© Foto: Fotohansel/stock.adobe.com

Wer klagt, muss das innerhalb der Verjährungsfristen tun. Für deren Beginn ist die Kenntnis von jeweiligen Sachverhalt entscheidend – auch im Dieselskandal. Aber, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht, …

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… Gerichte, die mit entsprechenden Klagen befasst sind, dürfen nicht davon ausgehen, dass Käufer allein durch die „umfassende Medienberichterstattung“ vom Dieselskandal noch im Jahr 2015 wussten. Der BGH urteilte weiterhin: Es sei in Ordnung, sich nur zeitweise einer Musterfeststellungsklage anzuschließen, um mehr Zeit für die eigene Klage zu haben.

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VI ZR 1118/20

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