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Inserat: Kilometerangabe muss stimmen

05.11.2013 10:09 Uhr
Die Angabe der Laufleistung in einer Internetanzeige muss richtig sein – sonst kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten
© Foto: Gerhard Seybert/Fotolia

Stimmt die in einer Internetanzeige angegebene Laufleistung eines Kfz nicht mit dem tatsächlichen Kilometerstand überein, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

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Wer als Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne einschränkenden Zusatz angibt – im vorliegenden Fall „137.800 km“ – muss sich daran festhalten lassen. Das gilt auch dann, wenn diese Zahl im späteren Kaufvertrag nicht mehr auftaucht und das Fahrzeug tatsächlich weitaus mehr Kilometer gefahren ist. Der Kfz-Käufer kann vom Vertrag zurücktreten und den geleisteten Kaufpreis zurückfordern, weil die ursprüngliche Kilometerangabe zum Vertragsinhalt geworden war und die Eigenschaftszusicherung tatsächlich aber nicht vorliegt.

(jlp)

Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen I-3 W 228/12

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