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Kein Nutzungsausfall bei Ersatzfahrzeug

03.09.2008 14:25 Uhr

Wer ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung hat, bekommt für das beschädigte nach einem Unfall keinen Nutzungsausfall.

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Der Geschädigte eines Unfalls erhält dann keinen Nutzungsausfallschaden, wenn ihm ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht, mit dem er genauso gut seine Ziele erreichen kann. Im verhandelten Fall wurde ein Motorrad beschädigt und dem Geschädigten stand ein Pkw für die Fahrten zur Arbeit und Ausflüge am Wochenende zur Verfügung. Er erhielt deshalb keinen Nutzungsausfall. Auch entgangener Fahrspaß begründet keinen Anspruch, entschieden die Richter. (tra, 3.9.08) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 12 U 181/03
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