Rettungsgasse, Tempo 30 vor Schulen, E-Bikes, Radeln auf dem Gehweg: Der Bundesrat hat einer Regierungsverordnung zugestimmt, die zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit enthält.
Dadurch gibt es künftig Vereinfachungen bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen: Länder und Kommunen brauchen vor Schulen, Kitas oder Krankenhäusern keinen Unfallschwerpunkt mehr nachzuweisen.
Zudem dürfen Erwachsene in Zukunft mit dem Fahrrad auf Gehwegen fahren, um ihre Kinder zu begleiten. Außerdem enthält die Verordnung Regeln für E-Bikes und eine Klarstellung der Regelungen zur Rettungsgasse. Mehr zu den Regelungen zur Rettungsgasse lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Fahrschule, die am 6. Oktober erscheint.
Ganz beschlossen ist die StVO-Novelle damit noch nicht: Der Bundesrat hat seine Zustimmung zur Verordnung an die Bedingung geknüpft, dass auch kleine Kinder künftig den Radweg benutzen dürfen, wenn dieser baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Die Begründung: So könnten auch Gruppen mit unterschiedlich alten Kindern und Erwachsenen einen sicheren Radweg gemeinsam nutzen und müssten sich nicht aufteilen. Die Gefahr von Zusammenstößen mit Fußgängern soll dadurch minimiert werden.
Sofern die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen umsetzt, kann sie die Verordnung verkünden. Den Beschluss im Wortlaut und die geänderten Passagen finden Interessierte hier.
(tr)