Eine Zivilstreife der Polizei wollte einen Autofahrer überholen und kontrollieren, nachdem dieser mit einem „Kavalierstart“ von einer Ampel losgefahren war. Er bemerkte das Überholmanöver und gab Gas bis auf 117 km/h. Der Raser dachte dabei, er sei Teil eines „Rennens“ und wollte so schnell wie möglich davonfahren.
Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main bekam er die Quittung dafür. Dieses verurteilte ihn wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen gemäß Paragraf 315 d StGB. Zur Überzeugung des Gerichts habe er sich mit „unangepasster Geschwindigkeit“ fortbewegt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte überschritten. So etwas sei „grob verkehrswidrig“.
Eine Tatprovokation der Polizeibeamten, die ins Feld geführt wurde, erkannte das Gericht nicht. Die Zivilstreife wollte den Raser nur anhalten, als sie ihn überholten. Dieser hätte sich dadurch nicht provozieren lassen dürfen.
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 975 Ds 3230 Js 217464/21