Zwei Motorräder und ein Auto fuhren auf einer Landstraße hinter einem langsam fahrenden Pkw hinterher. Es herrschte Überholverbot. Nach dem Abbiegen auf eine andere Straße galt dieses nicht mehr – und Pkw sowie die Biker setzten zum Überholen an. Es kam zur Kollision, da der Pkw dann herausfuhr als die Biker neben ihm waren.
Die Motorradfahrer verlangten Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht aber machte sie zu zwei Dritteln haftbar am Unfall. Sie hätten damit rechnen müssen, dass auch der Autofahrer ausschert, sobald es geht. Diesem gaben die Richter mit, er habe nicht die „erforderliche erhöhte Sorgfalt“ walten lassen. Hätte er über die Schulter geschaut, hätte er die überholenden Biker gesehen. Er haftete für das restliche Drittel.
Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 12 U 885/19