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Schlüssel im Auto ist keine Fahrlässigkeit

23.08.2005 08:25 Uhr
Schlüssel im Auto ist keine Fahrlässigkeit

Wenn der Autodieb die im Fahrzeug zurückgelassenen Schlüssel und Papiere nicht sehen konnte, muss die Versicherung das gestohlene Fahrzeug ersetzen.

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Wer Autoschlüssel und Kfz-Papiere in seinem Wagen zurücklässt, verliert bei einem Diebstahl des Autos nicht automatisch den Schutz seiner Kasko-Versicherung. Wenn der Dieb die Gegenstände von außen gar nicht sehen konnte, fehlt es an einer Ursächlichkeit zwischen dem Verhalten des Autobesitzers und der späteren Entwendung. Im zu Grunde liegenden Fall, den der Deutsche Anwaltverein veröffentlicht hat, hatte sich die Versicherung geweigert, für den Diebstahl Ersatz zu leisten, weil das Zurücklassen von Kfz-Papieren und Ersatzschlüssel im Kofferraum grob fahrlässig gewesen sei. Damit waren die OLG-Richter nicht einverstanden. Es komme hier nicht darauf an, ob Fahrlässigkeit vorliege oder nicht, da kein Zusammenhang zwischen dem Liegenlassen des Schlüssels im Auto und dem Diebstahl bestehe. Es weise nichts darauf hin, dass der Dieb die Unterlagen und den Schlüssel zuvor im Kofferraum des Autos gesehen habe. Auch für die Annahme, der Dieb habe im Kofferraum den Schlüssel gefunden und erst dann den Entschluss gefasst, den Wagen mitzunehmen, fand das Gericht keinen Anhaltspunkt. Das Argument des Versicherers, der Wagen habe wegen seiner Wegfahrsperre nur mit dem Original-Schlüssel bewegt werden können, sah das Gericht ebenfalls entkräftet: Nach Aussage eines Sachverständigen könne das betroffene Modell innerhalb von 20 Minuten aufgebrochen und ohne Originalschlüssel entwendet werden. (bub, 23.08.05) Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen: 20 U 226/04
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