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Totalschaden an Bodenschwelle – Vollkasko winkt ab

05.09.2020 10:01 Uhr | Lesezeit: 1 min
Nach einem Konktakt mit einer Bodenschwelle erlitt ein Pkw einen Totalschaden
© Foto: Benjamin Nolte/stock.adobe.com

Ein Pkw überfuhr eine quer liegende Fahrbahnschwelle, langsamer als erlaubt. Er habe diese nicht gesehen, da es dunkel gewesen sei und geschneit habe. Seinen Totalschaden wollte er von seiner Vollkasko ersetzt bekommen, aber diese weigerte sich zu zahlen. Das sei kein Unfallschaden, lautete das Argument der Versicherung.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart war aufseiten der Versicherung. Der Schaden, der durch die Bodenschwelle entstand, sei ein Betriebsschaden, der aus dem „gewöhnlichen Fahrbetrieb“ heraus entstand. Mitnichten handle es sich um ein „plötzliches Ereignis von außen“ – also zum Beispiel um einen Unfall.

Oberlandesgericht Stuttgart

Aktenzeichen 7 U 57/20

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HASHTAG


#Schadenersatz

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