Wer kennt die Situation nicht, man steht im Stau und von hinten naht ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn. Schnell Platz machen, heißt die Devise, aber wohin?
Ein Lenker in Nordrhein-Westfalen entschied sich in einer solchen Situation dazu, vom linken auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln, wobei es aber zu einem Unfall mit einem dort befindlichen Fahrzeug kam.
Das Landgericht in Düsseldorf entschied nun, dass der Fahrer, der vom linken Streifen kam, nur zu 70 % haftet und den Fahrer des anderen Fahrzeugs eine Mithaftung von 30 % trifft, da er gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO verstoßen habe und damit rechnen hätte müssen, dass auch das linke Fahrzeug in Bewegung sein könnte.
Fazit
Wechseln Sie nur dann die Spur, wenn Sie sicher sind, dass die Fahrbahn frei ist. Achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer, die auch versuchen, für das Einsatzfahrzeug Platz zu machen.
Quelle: www.verkehrsrecht.de