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Unverschlossener Pkw ist Einladung zum Diebstahl

26.03.2010 11:18 Uhr

Wer an das Gute im Menschen glaubt, kann Probleme mit seiner Versicherung bekommen.

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Wer seinen Pkw bewusst unverschlossen vor seinem Haus abstellt und Schlüssel und Kfz-Schein im Auto lässt, handelt grob fahrlässig. Wird der Wagen gestohlen, muss die Versicherung nicht zahlen. (jlp, 26.03.10) Oberlandesgericht Koblenz Aktenzeichen 10 U 1243/08
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