-- Anzeige --

Urteil zu Kündigungen im Insolvenzverfahren

21.08.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Urteil zu Kündigungen im Insolvenzverfahren
Kündigungen im Insolvenzverfahren gehen nun leichter von Statten
© Foto: Wolfilser/stock.adobe.com

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu Kündigungen während eines Insolvenzverfahrens macht es Unternehmen leichter, Mitarbeiter zu entlassen.

-- Anzeige --

Das Bundesarbeitsgericht hat Kündigungen im Insolvenzverfahren erleichtert. Schließt ein Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich über Entlassungen, reiche die ernste Absicht zur Stilllegung der Produktion zu diesem Zeitpunkt bereits aus, urteilte der Sechste Senat in Erfurt. Das gelte auch, wenn es später doch noch zu einem Verkauf des Unternehmens komme. Die Kündigungen seien aufgrund der Vermutung, dass sie durch dringende betriebliche Erfordernisse notwendig seien, wirksam, hieß es.

Die obersten Arbeitsrichter verhandelten den Fall eines Arbeitnehmers aus Nordrhein-Westfalen, dem während eines Insolvenzverfahrens gekündigt worden war. Der Kläger hatte geltend gemacht, seine Kündigung sei nur vorbeugend ausgesprochen worden für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen mit möglichen Erwerbern. Später waren Teile des Betriebes an einem vormaligen Hauptkunden veräußert worden.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte die Kündigungen daraufhin für unwirksam angesehen. Dagegen hatte der beklagte Insolvenzverwalter Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt – und damit Erfolg.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Insolvenzen

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.