Wenn ein Autofahrer durch so genannten Sekundenschlaf einen Unfall verursacht, darf ihm die Versicherung nicht automatisch den Versicherungsschutz verweigern. Dies geht aus einem Urteil hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.
Im verhandelten Fall hatte ein Mann nach einer elfstündigen Schicht die Heimfahrt angetreten. Aus ungeklärten Gründen gelangte er auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Unfall. Die Versicherung machte geltend, vermutliche Unfallursache sei Sekundenschlaf wegen Übermüdung gewesen. Da der Kläger sonst nur neun Stunden gearbeitet habe, hätte ihm die erhöhte Gefahr bewusst sein müssen, argumentierte der Versicherer und verweigerte den Versicherungsschutz.
Die Richter teilten diese Auffassung nicht. Der Versicherer habe nicht nachweisen können, dass der Kläger seine Fahruntauglichkeit erkannt habe oder hätte erkennen können. Nach Auffassung des Gerichts liege hier auch keine grobe Fahrlässigkeit vor, da der Betroffene nicht mit dem Sekundenschlaf rechnen musste, weil er sich weder müde fühlte noch sonst ein Grund für eine Fahruntüchtigkeit zu vermuten war.
(bub, 8.08.06)
Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 8 U 82/04