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Führerschein-Umtausch: Fristen, Unterlagen, Kosten

19.02.2019 12:03 Uhr
Führerschein-Umtausch: Fristen, Unterlagen, Kosten
Wer noch "oldschool" unterwegs ist, also "grau" oder "rosa", braucht eine Karteikartenabschrift
© Foto: Stockfotos-MG

Wer seinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten hat, sollte einen Blick in die folgende Fristentabelle werfen. Bis zum 19. Januar 2033 muss alles erledigt sein.

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Ein Motorrad- und/oder Autoführerschein muss umgetauscht werden, wenn dieser vor dem 19. Januar 2013 erworben worden ist. Das regelt die entsprechende EU-Richtlinie. Um die Behörden vor einem „Massenansturm“ kurz vor knapp zu bewahren, wurde eine zeitliche Staffelung beschlossen.

Welche Fristen gelten

Bei der Staffelung ist zum einen das Geburtsjahr wichtig:

  • Wer vor 1953 geboren wurde, muss bis zum 19.1.2033 umtauschen 
  • Geburtsjahrgänge 1953-1958: 19.1.2022 
  • Geburtsjahrgänge  1959-1964: 19.1.2023
  • Geburtsjahrgänge  1965-1970: 19.1.2024
  • Geburtsjahrgänge  ab 1971: 19.1.2025

Zum anderen ist für Führerscheine ab dem 1.1.1999 das Ausstellungsjahr entscheidend:

Ausstellungsjahre 1991-2001: 19.1.2026
Ausstellungsjahre 2002-2004: 19.1.2027
Ausstellungsjahre 2005-2007: 19.1.2028
Ausstellungsjahr 2008: 19.1.2029
Ausstellungsjahr 2009: 19.1.2030
Ausstellungsjahr 2010: 19.1.2031
Ausstellungsjahr 2011: 19.1.2032
Ausstellungszeitraum 2012-18.1.2013: 19.1.2033

Welche Unterlagen notwendig sind

Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto.

Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, der nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt worden ist, muss sich von der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift besorgen, die alle Fahrerlaubnisdaten beeinhaltet, und diese bei der zustündigen Behörde - die Führerscheinbehörde des Wohnsitzes - vorlegen.

Kosten

Der Führerscheinumtausch kostet 25 Euro. Der Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.

(tc)

 

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