-- Anzeige --

EU-Vertreter einigen sich auf neue Führerscheinregeln

26.03.2025 10:51 Uhr | Lesezeit: 3 min
Führerschein
Einigung in Brüssel zur 4. EU-Führerscheinrichlinie
© Foto: studio v-zwoelf/stock.adobe.com

Um Vorschläge für neue Führerscheinregeln in der EU gab es zuletzt viel Wirbel. Jetzt einigen sich Mitgliedstaaten und Parlament auf Kompromisse.

-- Anzeige --

Brüssel (dpa) - Die Regeln für die Führerscheinvergabe in der EU werden weiter aufeinander abgestimmt - allerdings nicht so weitgehend, wie ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten verständigten sich nach langen Verhandlungen auf Kompromisse, wie die aktuelle polnische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Digitaler Führerschein für alle EU-Bürger

Das geplante Regelwerk sieht vor, dass bis spätestens 2030 ein einheitlicher digitaler Führerschein für alle EU-Bürger eingeführt werden soll. Dieser soll in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Gleichzeitig behalten Bürger das Recht, eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Versionen bleiben gleichwertig und gelten für Autos und Motorräder nun für 15 Jahre ab dem Ausstellungsdatum - länger als bisher. 

Auch in Deutschland gibt es bereits konkrete Pläne für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Das Bundeskabinett hatte vor dem Ende der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren vorantreiben soll. Testphasen sollen zeitnah starten, doch eine neue Bundesregierung müsste sich erneut mit dem Thema befassen.

Neue Regeln für Feuerwehren und Wohnmobilfahrer

Ein weiteres Element der EU-weiten Reform ist die Ausweitung des begleiteten Fahrens auf die gesamte Europäische Union. Junge Fahrer sollen so bereits früher unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln können - in Deutschland ist das schon möglich. Auch für Berufskraftfahrer wird dieses Modell freiwillig angeboten, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel im Verkehrssektor entgegenzuwirken. Zusätzlich sollen Freiwillige in Feuerwehren und andere Zivilschutzeinrichtungen von der Reform profitieren. Künftig dürfen sie Einsatzfahrzeuge mit der Klasse B fahren, sofern sie eine zusätzliche Schulung absolviert haben.

EU-Ziel: Weniger Verkehrstote bis 2030

Zudem gibt es Erleichterungen für Wohnmobilfahrer. Künftig dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen nach einem speziellen Training oder einer Prüfung steuern. Bei Wohnmobilen mit alternativen Antrieben entfällt diese Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren unfallfrei im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist.

Die neuen Vorschriften müssen nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments formal angenommen werden. Die Reform ist Teil des europäischen Verkehrssicherheitspakets, mit dem die EU ihr Ziel der "Vision Zero" verfolgt - keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr bis 2050. Die Richtlinie soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.