Der Arbeitskreis VII des VGT beschäftigte sich mit dem aktuellen System der Beurteilung der Fahreignung und hielt in seiner Empfehlung fest, dass die Doppelkompetenz durch Strafgericht und Fahrerlaubnisbehörde beibehalten werden sollte. Für den Fall, dass das Strafgericht von einem Entzug der Fahrerlaubnis absieht, weil es den Angeklagten für „fahrgeeignet“ hält, helfe laut Arbeitskreis eine nachvollziehbare Begründung dieser Entscheidung, „die Bindungswirkung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde“ sicherzustellen.
Damit dieses System reibungslos funktioniere, sind Fortbildungen „im Verkehrsverwaltungsrecht bei Strafgerichten, Strafverfolgungsbehörden und in der Anwaltschaft“ nötig. Auch eine Spezialisierung der Strafgerichte sei laut Verkehrsgerichtstag wünschenswert. Abschließend empfiehlt der Arbeitskreis, Beschuldigte während des Verfahrens jederzeit über weitere mögliche fahrerlaubnisbezogene Maßnahmen zu informieren.