„Eine Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs bedingt zwingend eine neue Aufteilung des Verkehrsraumes, unter anderem zugunsten des Fahrrades, und die Schaffung durchgängig sicher befahrbarer Radnetze“, stellte der Arbeitskreis in seiner abschließenden Empfehlung fest. Nach Ansicht der Experten des Verkehrsgerichtstags bedeute das, dass die vorhandenen Regeln zur Planung und zum Bau von Radverkehrsanlagen auch verbindlich umgesetzt werden – und zwar als Mindeststandard. Die Bundesländer sollten den Bestand und Neubau dieser Infrastruktur kontrollieren, während Kommunen deutlich mehr Spielraum bei der Gestaltung gewährt werden sollte.
Um sicherheitsgefährdendes Verhalten im Straßenverkehr besser unterbinden zu können, sei es notwendig, das Personal bei Ordnungsbehörden und Polizei aufzustocken und entsprechende Maßnahmen zu intensivieren, so die Verkehrsexperten. Zudem sprachen sie sich auch für eine verstärkte Verkehrsausbildung in der Schule sowie ein größeres Angebot an Fahrsicherheitstrainings – insbesondere für Pedelec-Fahrer – aus.
Aufgaben für den Gesetzgeber
Radfahren unter Alkoholeinfluss stufte der Arbeitskreis als nennenswerte Unfallursache ein, weshalb er den Gesetzgeber erneut aufforderte, hierfür einen Ordnungswidrigkeitentatbestand einzuführen. Auch die rechtliche Zuordnung von Pedelecs, Lastenrädern und Gespannen als Fahrrad sollten durch verbindliche Maße und Gewichte begrenzt werden.