Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfiehlt, verkehrspsychologischen Maßnahmen und anderen vergleichbaren Interventionen künftig mehr Gewicht zu verleihen und diese gegenüber den bestehenden Mitteln wie Bußgeld und Fahrverbot zu stärken.
Zudem fordern die Experten den Gesetzgeber auf, einen Regelungskatalog zu erstellen, unter welchen Bedingungen ein Absehen von einem Fahrverbot möglich sei. Ziele seien neben einer bundeseinheitlichen Gleichbehandlung auch eine Entlastung der Justiz. Ebenfalls empfiehlt der Arbeitskreis I, ein Fahrverbot auf Bewährung verhängen zu können. Bei der Bewertung einer Ordnungswidrigkeit solle zudem das bisher regelkonforme Verhalten bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß stärker berücksichtigt werden.