Die medial größte Aufmerksamkeit beim 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar erhielt dieses Jahr wohl der Arbeitskreis II, der sich mit Cannabis im Straßenverkehr beschäftigte. Neben dem klaren Bekenntnis zu einer notwendigen Trennung von Alkohol- oder Cannabis-Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr hinterfragte der Arbeitskreis den geltenden THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum.
Das Ergebnis war eindeutig: „Der aktuell angewandte Grenzwert […] liegt so niedrig, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.“ In der Folge werden Betroffene oftmals sanktioniert, obwohl sich aus dem Cannabiskonsum wissenschaftlich keine Verminderung der Fahrsicherheit begründen lasse. Deshalb empfiehlt der Arbeitskreis II dem Gesetzgeber eine Erhöhung des THC-Grenzwertes. Wie hoch eine mögliche, wissenschaftlich vertretbare THC-Konzentration im Blut sei, ist den Empfehlungen nicht zu entnehmen.
Dass diese Empfehlung nicht nur Befürworter hat, dürfte selbstverständlich sein. So warnte im Vorfeld des Verkehrsgerichtstags in Goslar unter anderem der TÜV-Verband davor, den Konsum von Cannabis zu bagatellisieren. Dies sei vor allem angesichts der schon länger geplanten Legalisierung des Rauschmittels besonders wichtig. „Mit Blick auf die Verkehrssicherheit würde die Anhebung des aktuellen THC-Grenzwertes eindeutig das falsche Signal senden“, erklärte Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband.