„Die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen sind in der 'Richtlinie für die theoretische Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)' – Prüfungsrichtlinie – schon seit vielen Jahren gegeben. Entsprechende Aufgaben wurden bereits im amtlichen Fragenkatalog für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung veröffentlicht“, heißt es bei TÜV/Dekra argetp21 in der entsprechende Mitteilung auf der Website.
Im Oktober folgt nun die Umsetzung dieser rechtlichen Voraussetzungen.