Seit Januar 2020 besteht für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B die Möglichkeit des Erwerbs der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Schlüsselzahl sind ein Mindestalter von 25 Jahren, ein mindestens fünfjähriger Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sowie die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung, die mindestens vier Doppelstunden Theorie und fünf Doppelstunden fahrpraktische Ausbildung umfassen muss. Die BASt ist mit der Evaluation dieser Regelung beauftragt.
Moving möchte in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen dieses Vorhaben unterstützen und bittet um zahlreiche Teilnahme an der Befragung. Die Ergebnisse liefern dem Gesetz- und Verordnungsgeber wertvollen fachlichen Input bei der Bewertung dieser auch für Fahrschulen wichtigen Frage.