Bereits im Oktober 2021 reichte es Audi mit den Namensähnlichkeiten. Der Automobilkonzern verlangte von Nio, ihre Modelle nicht mit den Bezeichnungen ES6 und ES8 zu bewerben. Denn das höre sich fast so an wie die Bezeichnungen der Audi-Fahrzeuge S6 und S8, kritisierten die Audi-Anwälte. Die Modelle könnten verwechselt werden.
Das Münchner Landgericht pflichtete Audi bei und entschied, dass Nio-Modelle nicht mehr als ES6 und ES8 beworben werden dürften. Der Buchstabe E biete „keine hinreichende Unterscheidungskraft“, heißt es in der Entscheidung. „Hätten sich die Chinesen stattdessen für ein B oder Z oder irgendeinen anderen Buchstaben entschieden, die Sache wäre vermutlich anders ausgegangen“, vermutet die SZ.
Ein E in der Typenbezeichnung von Automodellen sei als Abkürzung von "Elektro" derzeit „allgegenwärtig“, begründete das Gericht seine Entscheidung. „Potenzielle Autokäufer könnten also denken, dass es sich beim ES6 um einen Audi S6 mit Elektroantrieb handelt.“ Das Gericht, schreibt die SZ, formuliere das „etwas umständlich als ‚Verwechselung durch Inverbindungbringen‘ - und das dürfe nun mal nicht sein.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräfitg.