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Automatikregelung: Verordnung ist da!

02.10.2020 14:23 Uhr | Lesezeit: 2 min
Automatikregelung: Verordnung ist da!
Wenn alles planmäßig läuft, könnte die neue Regelung am 1. Januar 2021 in Kraft treten
© Foto: Sebastian Bernig/stock.adobe.com

Ab dem 1. Januar 2021 könnte die neue Automatikregelung gelten - sofern alles planmäßig läuft, und der Bundesrat die Verordnung absegnet.

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Die Verordnung zur neuen Automatikregelung ist da. Jetzt muss sie noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Läuft alles wie geplant, soll sie am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das würde bedeuten, dass künftig Fahrerlaubnisbewerber der Klasse B trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt bekommen, wenn sie mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert haben und zusätzlich der Inhaber oder die verantwortliche Leitung der Fahrschule bescheinigt, dass der Bewerber in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Die Bescheinigung beziehungweise der Abschluss der Ausbildung darf erst erfolgen, wenn der Bewerber in einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Die Verordnung mit allen Details kann unten heruntergeladen werden. 

"Wir sind sehr froh, dass damit ein erster Schritt in Richtung Ausbildung und Prüfung für moderne Fahrerassistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen gemacht wird", sagt der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände Dieter Quentin.

(bub)

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#Automatikregelung

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KOMMENTARE


Peter Rummel

02.10.2020 - 16:05 Uhr

Hallo zusammen Wann werden hier die nächsten schwarzen Schafe ans Tageslicht kommen. Es hat sich doch bei B 196 gezeigt, dass das für viele eine Gelddruckmaschine ist. Jetzt die Automatik Regelung mit 10 Fahrstunden und 15 minütiger Prüfung durch den ausbildenden Fahrlehrer, was für eine Lachplatte ist das denn. Ich frage mich allerenstens was für Personen auf höchster Fahrlehrer Ebene diesen Schwachsinn unterstützen.


Dieter Quentin

02.10.2020 - 17:36 Uhr

Kriminelle Machenschaften gibt es rund um jeden Berufsstand - ohne eine einzige Ausnahme. Einen ganzen Berufsstand, in dem die Allermeisten mit sehr viel Einsatz, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit agieren, schlechtzureden, weil einige wenige kriminell agieren, macht in meinen Augen keinen Sinn.


Wolfgang Mroß

04.10.2020 - 08:17 Uhr

Ich kann den Ausführungen des Herrn Rummel nur beipflichten! Die Kundschaft wird im überwiegenden Maße die Fahrschulen aufsuchen, in denen sie ihr Ziel am leichtesten, schnellsten und billigsten erreichen. Qualität ist in diesem Geschäftszweig in der Regel nicht gefragt. Die Fahrschulen mit dem größten Zulauf sind beileibe nicht die mit der besten Ausbildung. ( Leider darf ich hier keine Namen nennen) Diese Verordnung öffnet dem betrügerischen Unternehmen Tür und Tor. Mal wieder ein fatales Beispiel fehlgeleiteter, dilettantischer Verkehrspolitik!


Dieter Quentin

04.10.2020 - 12:24 Uhr

Ich will meine Äußerungen zum vorherigen Beitrag nicht wiederholen, obwohl meine Entgegnung einfach zu kopieren wäre. Wir sollten unsere Kundschaft nicht unterschätzen. Meine Erfahrung ist, unsere Kundschaft ist eher auf Qualität in der Ausbildung als auf einen billigen Führerschein aus. Ausnahmen gibt es natürlich immer. Aber die Automatikregelung von vornherein schlecht zu reden ist keine Lösung. Wir müssen bei allen Überlegungen in Bezug auf Vor- und Nachteile berücksichtigen, dass die Schaltausbildung nicht „on Top“ dazukommt, sondern in die Ausbildung integriert wird. Wir müssen ferner abwarten, wie die neue Regelung überhaupt angenommen wird. Die EU hat uns mit der Einschränkung bei Erweiterungen der Klasse B keinen Gefallen getan. Aber trotz aller aufgeführten Bedenken lässt sich nur über eine schlanke Automatikregelung unsere Fahrausbildung und Prüfung in Deutschland weiterentwickeln. Diese Regelung ist nur der erste Schritt, um rechtzeitig die Weichen für das Abbilden der aktuellen Entwicklungen in Fahrzeugtechnik und Verkehrsinfrastruktur in Ausbildung und Prüfung zu stellen. Die Fahrschulen aus der EU beneiden uns gerade sehr, dass wir viele Jahre hartnäckig diese Forderung artikulierten. Der Gesetzgeber hat dabei die richtige Balance in der Verordnung gefunden.


Chrisi

04.10.2020 - 12:32 Uhr

Hallo Ich habe1983 den Führerschein gemacht. Hatte ein paar Schaltwagen Stunden gefahren danach nur Automatik und auch die Prüfung damit gemacht. Fahre seitdem Unfallfrei NUR Schaltwagen. Man lernt doch sowieso erst mal richtig beim fahren. Und die Fahrer die die Fahrschulautos heutzutage als bedrängen,die sollten aus dem Verkehr gezogen werden, da haben die Schüler doch einen Automatik besser unter Kontrolle. Mir hat es nicht geschadet.!!


Simone Lorenz

05.10.2020 - 13:52 Uhr

Der größere Teil derer, die Automatik machen, sind Migranten, die sich leider vorher n i c h t der deutschen Sprache bemächtigen. Eine Pflicht zur Absolvierung eines Deutschkursus B2 mit Bescheinigung wäre der 1. Schritt gewesen und hier besteht immer noch akuter Handlungsbedarf in Sachen Verordnung seit 2015! Ohne diese Bescheinigung dürfte keine Anmeldung in einer Fahrschule stattfinden! Wir schreiben das Jahr 2020! Wo ist hier die jahrelange hartnäckige Forderung? Da hätte der Gesetzgeber zuvor die Balance finden müssen! Denn hier fängt die Maschine das Geld drucken an und wer hat die dadurch oftmals lebensgefährliche Arbeit damit, doch nicht der Gesetzgeber sondern der Fahrlehrer! Diese Integrationsarbeit steht in keinem Verhältnis zu dem bundesweit uneinheitlich schlecht geregelten Lohn eines Fl, der der Weiterbildung zum Fahrlehrer in keinster Weise gerecht wird. Außerdem wünsche ich mir eine engere Zusammenarbeit von Verkehrspolizei und Fahrlehrern, ähnlich wie es das bspw. im Pilotprojekt "Fit im Auto" für über 65 jährige gab (vor Corona) und mehr Information darüber in der Bevölkerung, so würden wir auffällige Fahrer schneller als die Polizei erlaubt wieder aus dem Verkehr ziehen.


Ursula Schiff

07.10.2020 - 15:09 Uhr

Diese Verordnung dient nur als Verkaufsargument für Elektrofahrzeuge. Als jetzige Fahrlehrerin im Ruhestand habe ich in den 70/80-er Jahren erlebt, daß die vorgeschriebenen Schaltwagenfahrten nicht durchgeführt wurden ( Papier war immer schon geduldig!). Schlimm war es auch, daß die meisten Fahrschüler mit den vorgeschriebenen Übungsfahrten sich nicht verkehrsicher verhalten konnten und nicht gewillt waren, mehr auf Schaltwagen zu üben. Und heute soll der Fahrlehrer nach 10 Fahrstunden eine Prüfung durchführen? Er wird sicher nicht seine eigene Arbeit negativ bescheinigen und den Schülern damit mehr Schaltstunden "zumuten". Herr Wolfgang Mroß hat Recht:Die Kundschaft wird sich die "billigste" Fahrschule aussuchen. Viele Fahrschüler können, besonders bei stärkerem Verkehrsaufkommen, noch bei mehr als 20 Stunden nicht rechtzeitig "runterschalten" - die Unfallstatistik wird es zeigen, falls man eine Rubrik ausfüllen muß, aus der "Mindeststundenzahl : Dauer der Fahrerlaubnis" abzulesen ist. Doch diese Vorschrift wird sicher nicht kommen.


Tassilo Hardung

11.10.2020 - 20:44 Uhr

Herr Quentin drückt seine Hoffnung aus. Die Realität wird so aussehen, wie die Kritiker es ausführen. Was aber soll man tun? Wenn die Regelung ab 1. Januar gilt, haben erstmal allein arbeitende Fahrlehrer das Problem zu lösen, dass sie auf zwei Fahrzeugen die Ausbildung durchführen müssen, wenigstens für die sicher vielen Bewerber um eine "automatische" Prüfungsfahrt. Dass die, hoffentlich nicht in der Mehrheit, eine Neigung zeigen, den Ausbildungsteil "Schaltwagen" mit möglichst geringerem Aufwand als notwendig abzuschließen, kann man sich vorstellen. Jeder Fahrlehrer muss, jedoch, wohl oder übel, gewinnorientiert arbeiten. Das wird ab Jan. 2021 schwierig. Die gegenwärtigen Konkurrenzbedingungen machen es schwer, die Führerscheinausbildung teurer zu machen, was der einzige Ausweg ist, wenn man ehrlich bleiben will. Wir werden in 2021 Probleme bekommen.


Kurt Bartels

13.10.2020 - 09:05 Uhr

Ich möchte mich gerne zu den vorherigen Kommentaren äußern. ich muss jetzt einmal entgegen meiner Art in der Vergangenheit wühlen. Ich bin seit fast 40 Jahren Fahrlehrer und habe die Automatikzeit in den 70er bis 1986 komplett miterlebt. Ich stamme aus einer typischen Einmannfahrschule, die mein Vater 1958 gegründet hat. Mitte der 70er standen wir auch vor der Situation, zusätzlich ein Automatikfahrzeug anzuschaffen. Das war, ähnlich wie jetzt aktuell, ein hoher finanzieller Aufwand für unsere kleine Fahrschule. Aber im letztlich hat er sich im wahrsten Sinne gelohnt. Nur ein Beispiel: bei schwierigen Schülern kann man mit Automatik beginnen, was in vielen Fällen zu besseren Ausbildungsverläufen geführt hat. Wir haben die Schaltausbildung damals sehr ernst genommen und seriös durchgeführt, so wie die meisten meiner Kollegen und Kolleginnen. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, die wenigen schwarzen Schafe entsprechend zu sanktionieren. Nur wegen dieser wenigen schwarzen Schafe darf nicht ein ganzer Berufsstand stillstehen. Und wir müssen uns weiter entwickeln. Dazu zählt unter anderem die Unterrichtung von automatisierten Fahrfunktionen genauso wie die Stärkung alternativer Antriebe. Dies geht mittelfristig nur mit Automatikfahrzeugen. Spätestens Mitte 2022 müssen alle Neu-PKW in der EU mit mindestens 30 Fahrerassistenzsysteme ausgestattet sein. Nach meiner Einschätzung werden wir dann kaum noch neue PKW mit Schaltung bekommen. Auch deshalb ist diese neue Verordnung m.E. zukunftsweisend.


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