Die Verordnung zur neuen Automatikregelung ist da. Jetzt muss sie noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Läuft alles wie geplant, soll sie am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das würde bedeuten, dass künftig Fahrerlaubnisbewerber der Klasse B trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt bekommen, wenn sie mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert haben und zusätzlich der Inhaber oder die verantwortliche Leitung der Fahrschule bescheinigt, dass der Bewerber in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Die Bescheinigung beziehungweise der Abschluss der Ausbildung darf erst erfolgen, wenn der Bewerber in einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Die Verordnung mit allen Details kann unten heruntergeladen werden.
"Wir sind sehr froh, dass damit ein erster Schritt in Richtung Ausbildung und Prüfung für moderne Fahrerassistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen gemacht wird", sagt der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände Dieter Quentin.
(bub)
- Automatikregelung (425.5 KB, PDF)
Dieter Quentin
Wolfgang Mroß
Dieter Quentin
Chrisi
Simone Lorenz
Ursula Schiff
Tassilo Hardung
Kurt Bartels