Die entsprechende Corona-Verordnung, die der VGH außer Vollzug gesetzt hat, muss demnach von Baden-Württemberg geändert werden. Wie eine Öffnung der Fahrschulen dann genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt.
„Man kann noch nicht sagen, wohin die Reise geht“, sagt Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg. „Sobald die Info da ist, erfahren das unsere Fahrlehrer per Verbandsnewsletter.“
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Aktenzeichen 1 S 467/21
Longen Joachim