Gegen den Hauptangeklagten im Berliner Autoraserfall sei der Vorsatz wegen Mordes vom Landgericht Berlin, das mit dem Fall befasst ist, „rechtsfehlerfrei begründet“ worden, urteilte der BGH.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das höchste deutsche Strafgericht mit diesem Fall beschäftigt. Bereits 2018 kassierte es das erste Urteil des Berliner Landgerichts vom Februar 2017 und verwies den Fall zurück. Im März 2019 urteilte das LG Berlin erneut und verhängte lebenslange Haft wegen Mordes.
Bei einem illegalen Autorennen auf dem Kurfürstendamm in Berlin töteten die beiden Raser einen Mann, der mit seinem Auto aus einer Seitenstraße kam. An der Gedächtniskirche fuhren sie mit 170 km/h über einen Kreuzung und rammten das Opfer.