Nun ist es offiziell: Die Automatikregelung wird nicht, wie ursprünglich geplant, am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Vielmehr beschloss der Bundesrat in seiner 995. Plenarsitzung heute mehrheitlich, der Empfehlung des Verkehrsausschusses zu folgen und die Einführung der Automatikregelung um drei Monate zu verschieben.
Zur Begründung für die Verschiebung auf den 1. April 2021 führte der zuständige Verkehrsausschuss an: „Die Umsetzung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe erfordert bei Fahrerlaubnisbehörden, deren Verfahrensanbietern und den Technischen Prüfstellen einen auch zeitlichen Aufwand zur Vorbereitung der neuen Verfahrensabläufe und Programmierung erforderlicher Änderungen. Der zur Verfügung stehende Zeitraum ist bei Inkrafttreten am 1. Januar 2021 zu knapp bemessen, um die erforderlichen Schritte verlässlich umzusetzen. Eine Verschiebung des Inkrafttretens um drei Monate ist daher im Interesse aller Beteiligten angeraten.“
Nachdem sich das Plenum per Handzeichen mehrheitlich für den Antrag des Verkehrsausschusses ausgesprochen hatte, erklärte der Sitzungsleiter: „Das ist eine Mehrheit. Es ist also beschlossen.“
Jörg Jungheinrich
Katrin Simokat-Weber
Ingo
Netti