Die Einführung der Automatikregelung soll auf den 1. April 2021 verschoben werden. "Die Umsetzung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe erfordert bei Fahrerlaubnisbehörden, deren Verfahrensanbietern und den Technischen Prüfstellen einen auch zeitlichen Aufwand zur Vorbereitung der neuen Verfahrensabläufe und Programmierung erforderlicher Änderungen", heißt es in der Empfehlung an den Bundesrat. "Der zur Verfügung stehende Zeitraum ist bei Inkrafttreten am 1. Januar 2021 zu knapp bemessen, um die erforderlichen Schritte verlässlich umzusetzen. Eine Verschiebung des Inkrafttretens um drei Monate ist daher im Interesse aller Beteiligten angeraten", so die Empfehlung. Der Bundesrat soll in der Sitzung vom 6. November 2020 über die Verordnung beraten.
Die Bundesdrucksache zur "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe" kann unten heruntergeladen werden.
(bub)
- Automatikregelung (152.6 KB, PDF)
- BundesdrucksacheAutomatik (152.6 KB, PDF)
Frank Maise
Klaus Hoffmann