„Der Bundesrat will Online-Unterricht bereits dann erlauben, wenn Präsenzunterricht zwar möglich ist, aber Einschränkungen unterliegt. Nach den Plänen der Bundesregierung im zugrundeliegenden Verordnungsentwurf ist Voraussetzung, dass Präsenzunterricht nicht durchgeführt werden kann bzw. darf“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesrats.
Ruf nach Expertengremium
„In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat die von der Bundesregierung geplanten Regeln zum digitalen Fahrschulunterricht als unzureichend“, heißt es weiter. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, „die guten Erfahrungen der Fahrschulen mit digitalen Formaten rasch dauerhaft rechtlich zu verankern. Er fordert den Bund auf, Rahmenbedingungen für verstärktes E-Learning in der theoretischen Fahrschulausbildung zu schaffen und hierbei die fachliche Expertise der Länder einzubeziehen.“
Nächste Schritte
Die Bundesregierung entscheidet, ob und wie schnell sie die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben umsetzt und die geänderte Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet, damit sie im dritten Folgemonat in Kraft treten kann. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristen, wann diese sich damit befasst, gibt es nicht.
Joba