Bundesverkehrsminister Volker Wissing von der FDP spricht sich in einer Pressemitteilung für den Online-Theorieunterricht im Ausnahmefall aus. Den obersten Landesbehörden soll es gestattet werden, in begründeten Ausnahmefällen, in denen ein Präsenzunterricht in den Fahrschulen nicht möglich ist, Genehmigungen auch für digitalen Unterricht zu erteilen. Zusätzlich steht laut BMVI-Pressemitteilung zur Prüfung, inwieweit über diese Ausnahmesituation hinaus der Fahrschulunterricht weiter digitalisiert werden kann.
Daneben enthält die Verordnung Regelungen, um die Nutzung von modernen Fahrerassistenzsystemen auch in der praktischen Prüfung berücksichtigen zu können. Außerdem sollen die Vorgaben für die seit April 2021 geltende Automatikregel präzisiert werden.
Neu ist ebenfalls: Wer die Fahrerlaubnisprüfung wegen einer Täuschungshandlung nicht besteht, für den gilt eine längere Sperrfrist. Darüber hinaus hat eine erste Evaluierung des Fahrlehrerrechts Verbesserungspotenzial aufgezeigt, das kurzfristig insbesondere durch Änderungen an den Rahmenlehrplänen für die Fahrlehrerausbildung umgesetzt werden soll.