„Neu errichtete Ladepunkte werden künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Damit werde es für Kunden leichter, „ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern“.
Komfortablere Bezahlung als bisher
Außerdem müssen Betreiber eines Ladepunkts den bargeldlosen Zahlungsverkehr komfortabler machen. So muss dieser „mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte“ abgewickelt werden können.
Die Verordnung kann nun verkündet werden und tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft, teilt der Bundesrat mit. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten aber erst ab 1. Juni 2023.