Durch das neue Gesetz soll flächendeckend und bedarfsgerecht öffentlich zugängliche Infrastruktur zum schnellen Laden von Elektroautos aufgebaut und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das teilt der Bundesrat in einer Pressemitteilung mit.
1.000 Standorte geplant
Ziel der europaweiten, im Gesetz verankerten Ausschreibung ist es, den verlässlichen Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur durch private Betreiber zu nutzerfreundlichen Bedingungen zu gewährleisten. Die Bundesregierung plant dafür rund 1.000 öffentliche Standorte, um die Langstreckentauglichkeit von Elektrofahrzeugen zu sichern.
Förderung der Infrastruktur
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sei dafür zuständig, die flächendeckende Versorgung bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Insbesondere solle die Infrastruktur gefördert werden, solange noch kein flächendeckendes Ladenetzwerk bestehe und soweit die Ladeinfrastruktur noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden könne.
Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet wird.