Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur beschlossen, berichtet auto-medienportal.net. Demnach soll bis 2023 ein öffentliches Schnellladenetz mit 1.000 Standorten und 150 kW Ladeleistung aufgebaut werden. Derzeit haben laut Bundesregierung nicht einmal zwei Prozent aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW.
Außerdem beschloss der Bundestag das Gesetz zur Elektromobilitätsinfrastruktur in Gebäuden (GEIG). Der Einbau von Ladeinfrastruktur ist damit verpflichtend – allerdings erst ab einer bestimmten Größe. Im Gesetz heißt es: „Wer ein Wohngebäude errichtet, das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet ist.“ Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen, muss jeder fünfte eine Ladeinfrastruktur erhalten.
Laut Automedienportal begrüßte der Verband der Automobilindustrie (VDA) beide Vorhaben grundsätzlich, sieht jedoch beim Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz noch Luft nach oben.