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Bundesrat stimmt neuen Rechtsvorschriften für autonome Fahrzeuge zu

28.05.2021 12:34 Uhr | Lesezeit: 2 min
Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat in verkürzter Frist einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zu autonomen Fahrzeugen zugestimmt
© Foto: Martin Schutt/dpa/picture-alliance

Künftig dürfen autonome Fahrzeuge bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss durchgewinkt.

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„Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren ermöglicht die Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb. Bislang ist im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich lediglich die Erprobung autonomer, führerloser Fahrzeuge zulässig“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesrats.

Details zu Einsatzmöglichkeiten

Damit sollen etwa im öffentlichen Personenverkehr, für Dienst- und Versorgungsfahrten und in der Logistik autonome Fahrzeuge möglich sein. „Erlaubt sind auch Betriebsshuttles, die den Mitarbeiterverkehr übernehmen sowie auch Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- beziehungsweise Pflegeheimen.“

Das Gesetz regelt laut Pressemitteilung die technischen Anforderungen an Bau, Beschaffenheit und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen neu – ebenso wie Prüfung und Verfahren einer Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Technische Aufsicht vorgesehen

Außerdem ist eine sogenannte technische Aufsicht vorgesehen. „Diese muss eine natürliche Person sein, die im Einzelfall die Deaktivierung oder Freigabe von Fahrmanövern des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion von außen vornehmen kann. Hierfür wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.“

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