Wer bei Täuschungshandlungen in der Theorieprüfung erwischt wird, soll künftig für bis zu neun Monate gesperrt werden können, ehe er erneut zur Prüfung antreten kann. Das ist der Wunsch der Länderkammer, die zuletzt am 11. Februar getagt hat. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung der Bundesministerien für Verkehr sowie Inneres zu. Die jetzige Sperre von sechs Wochen entfalte „keine ausreichende abschreckende Wirkung“, hieß es.
Strafverschärfung bei Verkehrsdelikten
Mit einem auf Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen beschlossenen Gesetzentwurf fordert der Bundesrat höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge: „Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs gemäß Paragraf 315 Strafgesetzbuch beeinträchtigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden. Die Tat wäre damit automatisch als Verbrechen einzustufen. Die gleiche Qualifizierung soll für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß Paragraf 315b Strafgesetzbuch gelten“, heißt es in eine Pressemitteilung des Bundesrats.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll nach dem Wunsch des Bundesrats „Wertungswidersprüche beseitigen, die durch frühere Änderungen des Strafgesetzbuchs entstanden sind, als man zum Beispiel die Strafbarkeit für verbotene Kraftfahrzeugrennen verschärft hat“. Außerdem werde „nach geltendem Recht eine fahrlässige Gesundheitsbeschädigung in bestimmten Fällen härter bestraft als eine fahrlässige Todesverursachung. Auch diese Ungereimtheit möchten die Länder beseitigen lassen“.