Wer sein altes Führerscheindokument noch nicht in einen europaweit einheitlich lesbaren und fälschungssicheren Kartenführerschein umgetauscht hat, kann sich noch ein wenig Zeit lassen. Die ursprüngliche bis zum 19. Januar festgelegte Umtauschfrist für Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 mit einem Papierführerschein, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, möchte der Bundesrat aufgrund der aktuellen Belastungen der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verschieben. „Betroffene sollen keine Sanktionen fürchten müssen, wenn sie ihren alten Führerschein angesichts der aktuellen Corona-Situation noch nicht rechtzeitig umtauschen konnten“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesrats.
Zusätzlich enthält die Verordnung vereinfachte Vorgaben zur Umschreibung ausländischer Führerscheine – unter anderem für die Länder Albanien, Moldau, Kosovo, das Vereinigte Königreich und Nordirland.