Wie unter anderem die Tagesschau auf ihrem Online-Portal berichtet, können Unternehmen mit erheblichen Umsatzeinbrüchen in der Pandemie weitere drei Monate auf die staatlichen Hilfsgelder zurückgreifen. Voraussetzung für die Berechtigung ist ein Rückgang des Umsatzes von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte mit dem Hinweis auf die anhaltenden Belastungen durch die Corona-Krise eine Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bereits signalisiert. Zuvor hatte die Bundesregierung auch schon die Regelungen zu erleichterten Bedingungen beim Kurzarbeitergeld bis Ende Juni ausgedehnt.