Im Zentrum des am gestrigen Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspakets stehen vor allem sozial schwächere Personen. So sollen Rentner und Studierende mit Einmalzahlungen (300 bzw. 200 Euro) unterstützt werden, die Erhöhung des Kindergeldes um 18 Euro soll ebenfalls die angespannte finanzielle Lage in den Privathaushalten entschärfen. Doch auch kleine und mittelständische Betriebe, und damit auch viele Fahrschulen, können von den aktuellen Maßnahmen profitieren.
So will die Ampelkoalition eine Strompreisbremse einführen und damit eine gewisse Menge Strom, Basisverbrauch genannt, zu einem vergünstigten Preis bereitstellen. Zudem verschiebt die Bundesregierung die Erhöhung des CO2-Preises vom 1. Januar 2023 auf den 1. Januar 2024. Immerhin 3,72 Cent pro Kilowattstunde sparen sich alle Verbraucher ab 2023 durch die Abschaffung der sogenannten EEG-Umlage, die zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien gedacht war. Ein weiterer Hebel zur Senkung der Energiekosten ist die Senkung der Umsatzsteuer für Gas von 19 auf sieben Prozent. Bis Ende 2024 sollen so unter anderem die Mehrkosten der Gasumlage gedämpft werden.
Anpassungen in der Arbeitswelt
Ganz konkrete Änderungen sollen auch auf dem Arbeitsmarkt für Entlastung sorgen. Durch die Entfristung und Verbesserung der HomeOfficePauschalen profitieren nun auch Personen, die in kleineren Wohnungen leben und beispielsweise das Back-Office nicht in einem eigenen, räumlichen getrennten Büro durchführen können. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug von fünf Euro möglich, maximal 600 Euro pro Jahr. Auch Pendler können sich über eine Unterstützung freuen. Die Fernpendlerpauschale steigt (bis 2026 befristet) um drei Cent auf insgesamt 38 Cent pro Kilometer. Dies gilt ab dem 21. Kilometer.
Der Geltungsbereich der sogenannten Midi-Jobs wird ebenfalls angepasst. Schon vor dem Entlastungspaket war klar, dass die Höchstgrenze zum 1. Oktober 2022 von 1.300 auf 1.600 Euro pro Monat angehoben wird. Hier schärft die Ampelkoalition noch einmal nach und setzt die Höchstgrenze ab dem 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro. Durch die damit sinkenden Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten Betriebe deutlich mehr Flexibilität und Arbeitende am Ende des Monats mehr Geld. Um Auftragsflauten und zusätzliche Krisen besser überbrücken zu können wurden die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus verlängert.