Termine:
Mittwoch, 14. Juni, bis Freitag, 16. Juni
Mittwoch, 13. September, bis Freitag, 15. September
Mittwoch, 15. November, bis Freitag, 17. November
Dienstag, 12. Dezember, bis Donnerstag, 14. Dezember
Themen sind unter anderem:
- Berufsständische Neuerungen und verkehrsrechtliche Fragen
- Der Fahrlehrerberuf: Mehr als nur ein Job?
- E-Mobilität: Aktuelles und Perspektiven
- Qualitätsmerkmale eines guten Unterrichts in Theorie und Praxis
- Fahrschul-Marketing und moderne Unterrichtsmethoden
- Automatisiertes Fahren, Fahrerassistenzsysteme
- E-Prüf-Protokoll und Fahraufgabenkatalog
Seminarkosten:
390 Euro (für Verbandsmitglieder der BVF 370 Euro)
Die Fortbildungspflicht regelt der Paragraf 53 Abs. 1 FahrlG. Alle vier Jahre ist eine ununterbrochene dreitägige Fortbildung nachzuweisen oder vier beliebige Fortbildungstage im gleichen Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des vierten Jahres.
Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu zwei Tage Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei vier Fortbildungstagen nach Paragraf 53 Abs. 1 FahrlG.