Das Jahr 2020 ist bei der Fahrlehrerversicherung (FV) trotz Krise und Hilfspaket unerwartet gut gelaufen: „Wir hatten dieses Jahr deutlich weniger Kfz-Schäden als sonst“, sagt Vorstand Thomas Freythaler. „An dieser Ersparnis möchten wir die Versicherten beteiligen, die nicht vom FV-Hilfspaket profitiert haben.“ Die genaue Höhe wird ermittelt, wenn das Geschäftsergebnis für das Jahr 2020 feststeht. „Das wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 der Fall sein. Die Versicherten erhalten die Beitragsrückerstattung automatisch, wenn sie auch im nächsten Jahr bei uns versichert sind“, erklärt Vorstand Stefan Kottwitz.
Die Erstattung gelte für alle Kfz-Versicherungsverträge, die mindestens seit Januar 2020 bei der Fahrlehrerversicherung bestehen und bis Ende 2020 schadenfrei sind. Ausgenommen werden Verträge für Anhänger, Versicherungskennzeichen und eben die Verträge, die im Rahmen des FV-Hilfspaketes bereits eine Erstattung erhalten haben. „Wir schreiben den Erstattungsbetrag ab Mitte 2021 der jeweiligen nächsten Beitragsrechnung gut“, sagt Kottwitz. „Die Rechnung reduziert sich dann einmalig um den Erstattungsbetrag. Eine andere Art der Auszahlung ist nicht möglich. Das heißt, um die Erstattung zu erhalten, muss das Fahrzeug mindestens bis dahin noch bei uns versichert sein.“
Gewinne kommen Versicherten zugute
Möglich macht das die besondere Gesellschaftsform der Fahrlehrerversicherung. „Im Gegensatz zu anderen Versicherern haben wir keine Aktionäre, die Gewinnausschüttungen von uns verlangen“, so Freythaler. „Gewinne fließen bei uns in die Rücklagen beziehungsweise wenn wir, wie in diesem besonderen Jahr, deutlich weniger Schäden haben, dann können wir Geld an unsere Versicherten zurückgeben.“
"Hilfspaket 2" ab Januar
Darüber hinaus will die Fahrlehrerversicherung erneut den Fahrschulen helfen, die aufgrund des Lockdowns ihre Fahrschulfahrzeuge nicht nutzen dürfen. Das Hilfspaket 2 wird derzeit vorbereitet, so dass ab dem 1. Januar 2021 wieder eine kostenlose Außerbetriebsetzung möglich sein soll. Nähere Infos hierzu will die Fahrlehrerversicherung spätestens am 22. Dezember 2020 bekanntgeben. Es ist zu erwarten, dass die Abwicklung wieder über die Website der Fahrlehrerversicherung erfolgen wird.