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Generalstaatsanwaltschaft empfiehlt Tempolimit von 200 km/h

17.08.2022 09:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h könnte übermäßiges Rasen künftig strafbar werden
© Foto: Holger Hollemann/dpa/picture-alliance

Nach einem Vorfall, bei dem ein Mann mit 417 km/h über die A2 gerast ist, sieht die Justiz zwar kein Grund für ein Verfahren – spricht sich aber für eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen aus.

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Anlass für die Diskussionen ist ein tschechischer Millionär. Dieser ist im Juli 2021 mit 417 Kilometer pro Stunde über die Autobahn 2 gefahren. Die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass das Verfahren dazu eingestellt bleibt. Darüber berichtet der Spiegel auf seinem Onlineportal. Grund dafür sei, dass die Behörde zu wenig gegen den Mann in der Hand gehabt habe.

Leichtsinnig, aber nicht strafbar

Ihrer Begründung fügten die Juristen einen Vorschlag hinzu: Um derartig leichtsinnige, aber nicht strafbaren Aktionen künftig zu verhindern, könnte eine neue Geschwindigkeitsobergrenze für Pkw in der Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von beispielsweise 200 km/h solle demnach schnelles Fahren zwar noch erlaubt sein, aber kein übermäßiges Rasen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, es „mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen“, mit knapp 116 Metern je Sekunde zu fahren, es handele sich aber um keinen Straftatbestand. „Beweisverwertbare Anhaltspunkte dafür, dass die Fahrt im Einzelfall – abgesehen von der deutlich übersetzten Geschwindigkeit – grob verkehrswidrig und rücksichtslos unternommen wurde, waren nicht vorhanden.“

Geschwindigkeitsunterschiede verringern

Eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h könnte, so der Spiegel, zumindest große Geschwindigkeitsunterschiede auf der Autobahn verhindern. Auch der Geschwindigkeitstourismus könnte damit eingedämmt werden. Weiterhin sinke die Gefahr tödlicher Unfälle bei niedrigeren Geschwindigkeiten.

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KOMMENTARE


Thomas Ihle

19.08.2022 - 16:25 Uhr

"Zu wenig in der Hand"? Bugatti gibt bei 400 km/h einen Vollbremsweg von 600 m an. Konnte der Fahrer so weit schauen? Wer das Video anschaut, kommt nicht annähernd zur Grundregel "Fahren auf Sicht".


Holger

19.08.2022 - 16:59 Uhr

Was soll man dazu sagen, sonst wird immer geschrien EU alles soll einheitlich sein sogar ein Ladekabel. Aber bei der Geschwindigkeit ist Deutschland die Ausnahme da gilt an vielen Stellen nach wie vor unbegrenzt. Es ist einfach grobfahrlässig und das ist noch untertrieben, der gute Mann nimmt schwere Verkehrsunfälle eventuell mit tödlichem Ausgang billigend in Kauf. Wir brauchen definitiv ein Tempolimit um solchen Leuten das Handwerk zu legen. Ich arbeite seit mehr als 30 Jahre als Fahrlehrer aller Klassen und weiß wovon ich spreche.


Thomas R

19.08.2022 - 17:39 Uhr

Ich finde selbst die 200 km/h übertrieben. Über 130 km/h kann man das Verhältnis Energie/Geschwindigkeit schon beginnen, abzuschreiben. Ein Großteil der deutschen Autobahnen hat nur jeweils zwei Fahrstreifen. Einen Lkw zu überholen, wenn auf der linken Spur bereits tendenziell die doppelte Geschwindigkeit oder mehr gefahren wird, ist schon echt eine Aufgabe. Stellt sich auch die Frage, warum es solche Fahrzeuge im Straßenverkehr überhaupt gibt.


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