Anders als Mund-Nasen-Bedeckungen oder chirurgische Masken, die in erster Linie die Mitmenschen schützen, bieten geprüfte Atemschutzmasken der Klasse FFP2 oder FFP3 der nutzenden Person selbst Schutz vor dem Einatmen von Krankheitserregern. Doch Berichte über ungeprüfte, mangelhafte oder gefälschte FFP2-Masken im Handel verunsichern deren Nutzer. „Uns erreichen täglich Fragen, wie und woran sich falsche, also ungeprüfte oder mangelhafte Masken erkennen lassen“, sagt Dr. Peter Paszkiewicz, Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle am Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Unter den Anfragenden seien auch verunsicherte Unternehmen. Denn selbst Fachleute könnten ein mangelhaftes Produkt mit letzter Sicherheit nur anhand einer Messung im Labor erkennen. Die Wahrscheinlichkeit, ein gefälschtes oder mangelhaftes Produkt zu kaufen, lässt sich allerdings minimieren.
Paszkiewicz verweist auf fünf wesentliche Merkmale, die auf eine zertifizierte Maske hinweisen:
- Die CE-Kennzeichnung der Maske. Ihr muss immer eine vierstellige Kennnummer folgen. Sie steht für die Stelle, die eine jährliche Überwachungsmaßnahme durchführt.
- Hinweis auf die Schutzklasse FFP2 oder FFP3, dieser ist zwingend. Die ergänzenden Buchstaben R beziehungsweise NR sind für die Wiederverwendbarkeit am Arbeitsplatz relevant.
- Herstellername und Produktbezeichnung sind ebenfalls ein Muss.
- Angabe der Europäischen Norm EN 149, nach der die Maske geprüft wurde.
- Produktbegleitende Dokumente sind zudem gute Indizien für eine regulär zugelassene Maske, denn sie sind gesetzlich gefordert. Zu ihnen zählen das Zertifikat, die Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache und die sogenannte Konformitätserklärung.
„Es wird immer Ausnahmen geben, aber grundsätzlich gilt: Sind alle genannten Merkmale vorhanden, haben wir es sehr wahrscheinlich mit einer zertifizierten Maske zu tun, die verlässlichen Schutz bietet“, sagt Paszkiewicz.