Im Fußball-WM Jahr 1974 galt noch keine Gurtpflicht, die Verkehrsunfälle mit Todesfolge hatten laut Statistischem Bundesamt die 20.000er Marke überschritten. Als gesetzliche Gegenmaßmaßnahme wurde zum 1. Mai eine Systermatik eingeführt, um Mehrfachtäter zu sanktionieren und ihnen gegebenfalls auch die Fahrerlaubnis zu entziehen. Schnell zeigte die Punktekartei Wirkung, Mitte der Achtzigerjahre fiel die Zahl der Verkehrstoten hierzulande auf eine vierstellige Zahl. Heute sind im Vergleich zu damals gut dreimal soviele Kfz unterwegs, die Zahl jährlicher Unfallopfer mit Todesfolge ist stetig gefallen, auch durch sicherere Fahrzeuge, 30er Zonen und infrastrukturelle Maßnahmen.
Reform vor zehn Jahren
Seit 2014 wurde das Mehrfachtätersystem in Fahreignungs-Bewertungssystem umbenannt, grundsätzlich vereinfacht, aber auch verfeinert. Schwere Verstöße sowie Straftaten werden mit drei Punkten belegt. Bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder dem gleichgestellt sind, gibt es einen Punkt. Eine sechsmonatige Führerscheinsperre ist fällig, sobald das Punktekonto auf 8 Punkte angewachsen ist. Anschließend muss die Fahr- bzw. Führerscheintauglichkeit zuerst wieder nachgewiesen werden, bevor es wieder hinters Lenkrad geht.
Jedoch können Punkte auch abgebaut werden. Das geht etwa durch den Besuch eines Fahreignungsseminars (bringt 1 Punkt, wenn in den letzten fünf Jahren kein Seminar besucht wurde). Gelöscht werden Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb Jahren, schwere Verstöße erst nach fünf Jahren. Straftaten bleiben hingegen 10 Jahre auf dem Punktekonto bis eine Löschung erfolgt.