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Kinder und Tiere bei Hitze niemals im Fahrzeug lassen

19.06.2021 10:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Extreme Hitzeentwicklung im Inneren eines geparkten Fahrzeugs wird immer wieder unterschätzt
© Foto: mariusz szczygieł/Fotolia

Kinder und Tiere sollten bei Hitze niemals im Auto zurückgelassen werden – auch nicht, wenn man nur „kurz etwas erledigen“ möchte. Auch bei milden Temperaturen kann das schnell lebensbedrohlich werden, warnt der TÜV Rheinland.

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Bei den derzeitig sommerlichen Temperaturen kommt es im Inneren von parkenden Fahrzeugen zu extremer Hitzeentwicklung, die schnell lebensbedrohlich sein kann. Selbst bei milden Außentemperaturen wird es im Auto schnell heiß: Laut einer Studie US-amerikanischer Forscher steigt die Temperatur eines in der Sonne geparkten Pkw im Schnitt um ein Grad Celsius in der Minute. 

Selbst milde Temperaturen gefährlich

Für Kleinkinder und Tiere wird es spätestens ab einer Temperatur von 40 Grad im Wageninneren lebensbedrohlich – ein Wert, der bei einer Außentemperatur von 30 Grad bereits nach einer halben Stunde übertroffen wird. „Wer Kinder oder ein Tier im parkenden Fahrzeug lässt, setzt schon bei milden Temperaturen leichtfertig deren Gesundheit aufs Spiel“, erklärt Thorsten Rechtien, Fahrzeugexperte bei TÜV Rheinland. „Selbst, wenn es sich nur um wenige Minuten handelt.“ Auch heruntergelassene Fensterscheiben oder schattigere Parkplätze sorgen kaum für mildere Temperaturen im Fahrzeuginneren. 

Im Notfall: Scheibe einschlagen

Entdecken Passanten im verschlossenen Fahrzeug zurückgelassene Kinder oder Tiere, sollte der Notruf verständigt werden. Die Polizei kann dann versuchen, den Fahrzeughalter telefonisch zu erreichen. TÜV Rheinland empfiehlt weiterhin, selbst den Fahrer des geparkten Autos ausfindig zu machen. In einer Notsituation, etwa wenn das eingeschlossene Kind oder Tier auf Klopfzeichen hin keine Regung zeigt, können Passanten die Scheibe einschlagen und sich auf Paragraph 34 des Strafgesetzbuches berufen, den „rechtfertigenden Notstand“. Ob das Einschlagen der Scheibe tatsächlich rechtmäßig war, kommt aber auf den Einzelfall an. „Eventuell muss dies im Anschluss gerichtlich geklärt werden. Daher sollte man sich Zeugen dazu holen und ein Video oder Foto der Situation machen“, empfiehlt Thorsten Rechtien.

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