Die Polizei, so meldete das Blatt am letzten Freitag, nahm die Ordnungswidrigkeit auf und übergab die Daten dann an die Fahrbehörde weiter. Dort wird entscheiden, ob es weitere Konsequenzen für den 20-Jährigen Fahrschüler gibt. Der Fahrlehrer haftet nicht. Ihm, so erklärt eine Polizeisprecherin, könne nur dann ein Vorwurf gemacht werden, wenn Drogen- oder Alkoholeinfluss klar erkennbar gewesen wäre.
Die Großkontrolle an der Leipziger dauerte bis 16 Uhr, 90 Beamte kontrollierten zirka 400 Fahrzeuge. Während der Aktion nahm die Polizei acht Straftaten und 44 Ordnungswidrigkeiten auf. 14 Ordnungswidrigkeiten und eine Straftat bezogen sich auf Fahren unter Drogen oder Alkohol.