Die Länderkammer stellte sich bei ihrer Plenarsitzung am 7. Juli nur hinter zwei Empfehlungen aus dem Forderungskatalog von Wirtschafts- und Verkehrsausschuss. Zum einen empfiehlt er dem Bundestag für die weitere Behandlung des Gesetzes, „bei der Einbeziehung von Fahrzeugen des Güterkraftverkehrs ab 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse darauf zu achten, dass die möglicherweise zu erwartenden Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau nicht zu einer Gefährdung der Versorgung der ländlichen Räume und auch nicht zu Verwerfungen in der Logistik führen werden“. Im Bundestag wird die Mautgesetz-Novelle erst nach der Sommerpause beraten.
Zum anderen bitten die Länder die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Freistellung von der Lkw-Maut im Zu- und Ablauf zum Kombinierten Verkehr bis maximal 50 Kilometer zeitnah umzusetzen.
E-Fuels bekommen keinen Sonderstatus
Keine Mehrheit fanden unter anderem die Wünsche, mit Biokraftstoffen und E-Fuels angetriebene Lkw mit emissionsfreien Fahrzeugen gleichzusetzen sowie die im Koalitionsvertrag zugesagte Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel und CO2-Maut zu gewährleisten. Auch der Forderung, den CO2-Zuschlag nur im Gleichschritt mit der Verfügbarkeit emissionsfreier Lkw einzuführen und von kurzfristigen Mehrbelastungen des Straßengüterverkehrs Abstand zu nehmen, stimmte nur eine Minderheit zu.
Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann kündigte im Bundesrat darüber hinaus an, dass sein Land notfalls im Alleingang eine Lkw-Maut für Landes- und Kommunalstraßen vorbereiten werde, falls die anderen Länder und der Bund nicht mitziehen. „Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz wollen wir eine bundesweite Lkw-Maut auch auf Landes- und Kommunalstraßen nach Schweizer Vorbild für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen auf den Weg bringen“, heißt es im grün-schwarzen Koalitionsvertrag von 2021. „Sollte sich das nicht realisieren lassen, streben wir in der zweiten Hälfte der Legislatur eine geeignete landesrechtliche Regelung an.“