„Droht ein Lkw auf ein stehendes Fahrzeug zu fahren, wird die Geschwindigkeit massiv reduziert. Dies kann insbesondere an einem Stau-Ende Leben retten. Außerdem können Notbremsassistenten in Zukunft nicht mehr dauerhaft manuell ausgeschaltet werden. Wird das System vom Fahrer deaktiviert, schaltet es sich nach 15 Minuten automatisch wieder ein“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung.
Erstmals auch im innerstädtischen Bereich anwendbar
Neu sei auch, dass Notbremsassistenten ihre Wirkung nicht mehr nur auf Autobahnen entfalten sollen: Die neue Generation von Notbremsassistenten müsse neben Fahrzeugen auch Fußgänger erkennen können. Damit werde der Anwendungsbereich von Lkw-Notbremsassistenzsystemen erstmals auf den innerstädtischen Bereich erweitert.
Die Änderungen gelten laut BMDV völkerrechtlich auf UN-Ebene ab September 2025 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2028 für alle Neufahrzeuge. Diese internationalen Regelungen müssen in einem weiteren Schritt in verbindliches EU-Recht umgesetzt werden. Fahrzeughersteller können diese neuen Anforderungen grundsätzlich ab Inkrafttreten auf UN-Ebene anwenden und somit freiwillig früher verbesserte Systeme auf den Markt bringen