Das im Zuge der Corona-Krise ausgesetzte Fahrverbot für Lastwagen an Sonntagen wird ab 1. September 2020 wieder in allen Bundesländern gültig sein. Das geht aus einer Übersicht des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) hervor. Darin sind die Zeiträume genannt, für die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie der Ferienreiseverordnung für Lkw gelten. Das Lkw-Sonntagsfahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr für Lkw im gewerblichen Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.
Mit der Aussetzung des Verbots für Transporte mit haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln sollte die Versorgung der Menschen gewährleistet werden. Später war eine generelle Ausnahme für alle Güter erfolgt.