Aktuell dürfen die Begutachtungen bei bestimmten Erkrankungen nur Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation durchführen. Diese Einschränkung ist aus Sicht des Verbands weder sinnvoll noch notwendig und auch aus dem europäischen Recht nicht ableitbar. Die Beschränkung auf eine geringe Anzahl an zugelassenen Fachärzten führe zu langen Wartenzeiten, großen Schwankungen bei der verkehrsmedizinischen Bewertung und häufigen Mehrfachbegutachtungen, bemängelt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. Besonders belastet, zeitlich und finanziell, sind Betroffene, bei denen mehrere Erkrankungen von verschiedenen Fachärzten abgeklärt werden müssen. Deshalb sollen aus Sicht des Verbands Ärzte der Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) mit interdisziplinären Fachkenntnissen für die Begutachtung sämtlicher fahreignungsrelevanter Krankheitsbilder beauftragt werden können.
Mehr Effizienz bei der verkehrsmedizinischen Begutachtung der Fahreignung
Anlässlich des Verkehrsgerichtstags in Goslar, bei dem die Fahreignung im Fokus steht, fordert der TÜV-Verband Vereinfachungen, um das System entlasten und die Gutachtenerstellung beschleunigen.