Künftig soll es Pflicht sein, zwei Schutzmasken im Auto mitzuführen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums der „Rheinischen Post“. Demnach sollen die Masken auch nach der Corona-Pandemie zur Pflichtausstattung von Verbandskästen in Pkw, Lkw und Bussen gehören.
Laut Angaben der Sprecherin sei es beabsichtigt, die Vorgabe mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung umzusetzen. Wann genau diese Änderung in Kraft treten könnte, sei aber unklar. Klar ist aber: Wer gegen die Mitführpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bislang kostet es fünf Euro, wenn der Verbandskasten unvollständig ist.
Schens