Zwei Beamte hielten am vergangenen Dienstag im Gelsenkirchener Stadtgebiet eine 15-Jährige auf einem Roller an. Auf Nachfrage erklärte die Jugendliche, dass sie gerade eine Fahrstunde absolviere und der Fahrschulwagen mit dem Fahrlehrer vorausgefahren sei. Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse AM könne sie nicht vorweisen, da sie ja erst den Führerschein mache.
Daraufhin forderten die Polizisten die Fahrschülerin auf, ihren Fahrlehrer zu kontaktieren und beorderten diesen zur Kontrollstelle. Außerdem stellten sie fest, dass der 45ccm-Roller mit einem blauen Versicherungskennzeichen ausgestattet und der Versicherungsschutz somit bereits abgelaufen war.
Laut der Pressemitteilung der Polizei Gelsenkirchen wurden sowohl gegen den Fahrlehrer als auch gegen die Fahrschule Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne gültigen Versicherungsschutz erstattet. Der Fahrschülerin durfte ihre Fahrt nicht fortsetzen.
Ursula Schiff